Ein Cochlea-Implantat (CI) ist eine Hörprothese für hochgradig schwerhörige und gehörlose Menschen, welche kaum oder keinen Nutzen durch den Gebrauch von Hörgeräten erzielen.

Durch das Cochlea-Implantat wird Schall in elektrische Impulse umgewandelt. Die Impulse stimulieren den Hörnerv, welcher daraufhin Aktionspotenziale generiert und schließlich zum Gehirn weiterleitet. Dort werden sie als ein akustisches Ereignis interpretiert.

Das CI besteht zum einen aus einem internen Teil, das Implantat, welches in die Hörschnecke eingeschoben wird. Und zum anderen besteht es aus dem externen Sprachprozessor, welcher mehr oder weniger sichtbar hinter dem Ohr getragen wird.

Indikationen für ein Cochlea-Implantat:

  • Gehörlosigkeit nach Meningitis (Hirnhautentzündung)
  • Beidseitige hochgradige Schwerhörigkeit seit Geburt
  • Beidseitige hochgradige Schwerhörigkeit, bei der trotz Hörgeräte-Versorgung keine ausreichende Lautsprachentwicklung gewährleistet ist
  • Progrediente (fortschreitende) Hörstörungen mit Stagnation (Stillstand) oder Verlust der erreichten Sprachentwicklung

Für die betroffene Person oder auch die Eltern eines hörgeschädigten Kindes ist es wichtig zu wissen, dass die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat nicht rückgängig zu machen ist. Denn während der Implantation werden die Haarzellen des Innenohrs unwiederbringlich zerstört.

Nach Einsatz eines Cochlea-Implantats benötigt der Körper zunächst eine gewisse Zeit, um sich an das Implantat zu gewöhnen. Daher können die Patienten erst nach einigen Wochen nach der OP erste Hörerfahrungen machen. Dafür muss zunächst der Sprachprozessor programmiert und angepasst werden. Anschließend sollte das Hören mit fachlich kompetenter Hilfe trainiert werden.

« Zurück zur Lexikonübersicht