Ein Phoniatrisches Gutachten wird in der Regel verlangt, wenn eine Person sich für die Logopädie Ausbildung bewirbt.

Den Kern der Untersuchung bildet der Stimmlippenbefund, wo mithilfe einer Laryngoskopie der Kehlkopf und die Stimmlippen begutachtet werden. So kann beurteilt werden, ob die Stimmlippen gerötet sind, Knötchen haben oder den Kehlkopf nicht richtig verschließen. Dabei wird der Phoniater auffordern zum tönen eines Vokals wie „iiiii“ , oder „aaaaa“ . Beim stroboskopischen Befund werden die Stimmlippen zusätzlich mit einem Blitzlicht beleuchtet, um die Bewegungen in Zeitlupe sehen zu können.

Oft sind auch ein Hörtest und ein auditiver Befund der Stimme Bestandteil des phoniatrischen Gutachtens.

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