Kosten für die Behandlung der Lese-Rechtschreibschwäche, Legasthenie, Dyskalkulie

Die LRS-Therapie ist keine Kassenleistung und darf auch nicht von Logopäden auf Rezept durchgeführt werden. Somit übernehmen Sie vollständig die anfallenden Kosten. Diese können Sie aber als “außergewöhnliche Belastungen” in Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen – hierzu lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater aufklären.

In Einzelfällen übernimmt auch das Jugendamt die Finanzierung der LRS Therapie, sofern folgender Rechtsanspruch besteht:

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit Lese-Rechtschreibstörung nach § 35a SGB VIII

Dieser Fall tritt ein, wenn Ihr Kind unter einer enormen psychischen Belastung aufgrund der LRS leidet. Allerdings müssen noch mehr Kriterien erfüllt sein, damit die Förderung durch das Jugendamt übernommen wird. Dazu informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

 

Was kostet eine Legasthenie-, LRS- oder Dyskalkulietherapie?
  • Eine umfangreiche Diagnostik und anschließende Beratung (Dauer ca. 3 Stunden á 45 Minuten), sowie ein pädagogisches Gutachten kosten 150,- €.
  • Die Kosten für eine Stunde im Einzeltraining á 45 Minuten betragen 67,69 €. In der Gebühr sind ein individuell abgestimmter Trainingsplan, Übungen für zu Hause und Elterngespräche enthalten. Für die Arbeitsmaterialien im Unterricht und für zu Hause berechnen wir einmalig 10,- €.
  • Jede rechtzeitig entschuldigte Therapieeinheit (24 Stunden vorher) kann nach Absprache nachgeholt werden.
  • Das Training findet bei Bedarf auch in den Ferien statt. Sie zahlen also nur, was Sie auch nutzen. Angebote mit Nachhilfe wirken auf dem ersten Blick erschwinglicher, wobei signifikante Erfolge bei Kindern mit LRS, Legasthenie und Dyskalkulie oft ausbleiben und sich die Termine über Jahre hinweg ziehen.