Hausbesuche in Delbrück

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, unsere Praxen aufzusuchen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Hausbesuchs in Delbrück und Umgebung an. Auf Verordnung Ihres Arztes kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Pflegeeinrichtung, um dort die Behandlung durchzuführen. Diese Option steht Patienten jeden Alters offen, einschließlich Kinder mit schweren Entwicklungsstörungen oder körperlichen Einschränkungen. Falls Sie Hilfe bei der Klärung benötigen oder unsicher sind, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Möglichkeiten zu klären und nehmen gerne Kontakt mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse auf. Dies gehört zu unserem Serviceangebot, und wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu können!

Wann ist ein Hausbesuch möglich?

Besonders bei älteren Patienten kann ein logopädischer Hausbesuch indiziert sein, zum Beispiel bei krankheitsbedingten Kommunikationsstörungen oder Problemen beim Essen und Trinken. Grundsätzlich ist ein Hausbesuch immer dann möglich, wenn er medizinisch notwendig ist. Die Entscheidung darüber obliegt dem behandelnden Arzt. In der Regel wird ein Hausbesuch angeordnet, wenn der Patient an einer schwerwiegenden Erkrankung leidet, die es ihm entweder unmöglich macht oder mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, eine unserer Praxen aufzusuchen.

Für Kinder und Jugendliche gelten oft ähnliche Bedingungen. Bei ihnen ist ein Hausbesuch häufig an den sogenannten I-Status (Integrationsstatus, auch „I-Kind“ genannt) gebunden. Dieser spezielle Status wird vergeben, wenn ein Kind einen besonderen Förderbedarf hat, sei es aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder einer starken Entwicklungsstörung.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Therapien als Hausbesuch können auch bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, die ganztägig in einer Einrichtung betreut werden. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Krankenkasse möglich. In solchen Fällen kann auf eine Verordnung für einen Hausbesuch verzichtet werden.