Zunächst einmal wird sich der Pädaudiologe das Ohr, den Gehörgang, das Trommelfell und seine Beschaffenheit anschauen und einen ersten Eindruck über den Luftgefüllten Raum im Mittelohr bekommen. Ist der Gehörgang frei von Zerumen (Ohrenschmalz) und liegt kein Erguss vor wird vermutlich zunächst ein Tonschwellenaudiogramm durchgeführt (weitere Infos hierzu findet ihr in meinen letzten Beiträgen). Im Anschluss findet die eigentliche Sprachaudiometrie statt. Dabei wird überprüft, wie viele der angebotenen Silben, Wörter, oder Sätze das Kind über Kopfhörer, oder Lautsprecher richtig hören kann.

Dazu werden Silben-, Wörter- und Satztests eingesetzt.

Silbentests verwenden als Hörmaterial einzelne, nicht zusammen hängende Silben (Risolamu). Das Kind soll die Silben nachsprechen.

Wörtertests verwenden Wörter oder Zahlen. Der am häufigsten verwendete Wörtertest ist der Freiburger Wörtertest (Freiburger Sprachaudiogramm).

Satztests bestehen aus ganzen Sätzen und kommen den Bedingungen des normalen Lebens am nächsten. Beispiele für deutschsprachige Satztests sind der Göttinger Satztest, der Oldenburger Satztest, der HSM-Satztest und der Marburger Satzverständnistest.

Bei einem Verdacht auf eine AVWS können außerdem folgende Bereiche überprüft werden:

  • Auditive Unterscheidung von ähnlich Klingenden Lauten
  • Richtungsgehör
  • dichotisches Hörvermögen
  • Silbentrennung, oder das Zusammenziehen von Silben zu einem Wort
  • Auditive Merkfähigkeit
  • Auditive Aufmerksamkeit